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Selbstverständnis

Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Strafgefangene sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet (§38 NJVollzG).

Den Gefangenen ist dabei wirtschaftlich ergiebige Arbeit oder unter Berücksichtigung von vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen eine angemessene Beschäftigung zuzuweisen. Die Tätigkeit wird nach einem gestuften Vergütungssystem entlohnt. Durch die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung erwirbt der Gefangene Anwartschaften für die Zeit nach der Entlassung.

In Arbeitsbetrieben und Werkstätten erfüllen wir zuverlässig und termingerecht Aufträge von Behörden, Firmen und Privatpersonen. Nachhaltige Kundenzufriedenheit ist uns ein Anliegen. In den von Handwerksmeistern geleiteten Eigenbetrieben werden z.B. Büromöbel nach Katalog, Grillgeräte, Ziergitter, Richterroben oder Einzelanfertigungen nach Kundenwünschen individuell hergestellt.

In Unternehmerbetrieben werden Montage-, Sortier-, Zähl-, Steck- und sonstige Arbeiten in unterschiedlichen Mengen und Schwierigkeitsgraden gefertigt.

Wir wissen, dass es Vorbehalte und Berührungsängste gegenüber dem Strafvollzug gibt. Mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit wirken wir dem entgegen und schaffen Transparenz durch Kommunikation. Eine ganze Reihe von Unternehmen aus den verschiedensten Branchen arbeitet seit Jahren erfolgreich mit uns zusammen, dem Motto des Schweitzer Venture-Capital-"Papstes" Branco Weiss folgend: Der Unternehmer sieht Chancen, die andere nicht sehen, er überwindet die Angst vor dem Neuen.

Selbstverständnis   Bildrechte: JVA Celle

Selbstverständnis

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Batke

Justizvollzugsanstalt Celle
Leiter Fachbereich Arbeit der Gefangenen
Trift 14
29221 Celle

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