Niedersachsen klar Logo

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft  

Wird ein Mensch verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, kann der zuständige Richter die Untersuchungshaft beschließen. Das bedeutet, der Verdächtige kommt für die Zeit des Gerichtsverfahrens bis zu seinem Urteilsspruch ins Gefängnis, obwohl er noch nicht schuldig gesprochen wurde. Für die Untersuchungshaft gelten andere gesetzliche Bestimmungen als für die Strafhaft.

Das Gericht entscheidet bei einem Untersuchungshaftgefangenen darüber, ob und mit wem er aus der Haft heraus Kontakt haben darf. Diese Entscheidungen werden richterliche Freigaben genannt. Erst wenn ein Untersuchungsgefangener die richterliche Freigabe für beispielsweise Telefonate hat, darf er auch telefonieren.

Die Untersuchungshaftgefangenen werden von Strafgefangenen getrennt. Sie haben ihre Hafträume auf einer eigenen Station. Nur mit richterlicher Freigabe dürfen sich Untersuchungsgefangene und Strafgefangene begegnen. Liegt diese richterliche Freigabe vor, ist es den Untersuchungsgefangenen auch möglich in der JVA Celle zu arbeiten und Geld zu verdienen.

Wenn Sie mehr über den Alltag in der JVA Celle erfahren möchten, klicken Sie gerne auf „Wichtige Informationen für Angehörige“!

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln