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Zahlen und Fakten

Zahlen und Fakten der Justizvollzugsanstalt Celle:

Zuständigkeit

Das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) bildet die Grundlage unseres Handelns.

Gemäß §5 NJVollzG soll der Gefangene während des Vollzugs seiner Freiheitsstrafe befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen.

Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Im §2 NJVollzG sind die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze als Mindestgrundsätze für den Vollzug der Freiheitsstrafe festgeschrieben, wonach

  • das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angepasst werden soll
  • schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken ist und
  • der Vollzug der Freiheitsstrafe die Mitarbeitsbereitschaft der Gefangenen im Vollzug fördern, ihre Eigenverantwortung stärken und ihnen helfen soll, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. Die Einsicht der Gefangenen in das Unrecht ihrer Straftaten und ihre Bereitschaft, für deren Folgen einzustehen, sollen geweckt und gefördert werden.

Menschen, aus den unterschiedlichen Bereichen der Berufsvielfalt arbeiten hier, um den gesetzlichen Behandlungs- und Resozialisierungsauftrag an und mit den Gefangenen zu erfüllen und ihm gerecht zu werden.

So setzen z.B. Beamte der Laufbahn 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz (ehemals mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst) und Beamte der Laufbahn 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz (früher gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst), Psychologen, Sozialpädagogen, Lehrer, Juristen, Mediziner und Theologen ihre fachlichen, sozialen und menschlichen Kompetenzen ein, um den gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen den professionellen Umgang mit den Gefangenen.

Der Einweisungs- und Vollstreckungsplan des Landes Niedersachsen regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit aller Justizvollzugsanstalten des Landes.

Die JVA Celle ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs mit höchsten Sicherheitsstandards. Hier werden Freiheitsstrafen ab 5 Jahren, lebenslange Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen, Gefangene mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung werden ebenfalls hier untergebracht.

Darüber hinaus verfügt die JVA Celle über eine Sozialtherapeutische Abteilung und eine Sicherheitsstation.

Belegungsfähigkeit

Strafhaft (geschlossen) 150 Haftplätze
U-Haft 38 Haftplätze
Sozialtherapeutische Abteilung 22 Haftplätze
Sicherheitsstation 8 Haftplätze
JVA Celle gesamt 218 Haftplätze

Wachturm JVA Celle   Bildrechte: JVA Celle
Informationsblätter der JVA-Celle

  Flyer JVA Celle
(PDF)

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