Niedersachsen klar Logo

Besuch Strafhaft

Wenn Sie einen Strafgefangenen besuchen möchten, bedarf es eines Antrags des jeweiligen Gefangenen. Der Gefangene beantragt den Besuch. Sobald der Besuchstermin mit dem Besuchsbeamten vereinbart wurde, werden Sie entsprechend durch von dem Gefangenen informiert.

Bitte stimmen Sie den passenden Termin zuvor immer mit dem Inhaftierten schriftlich oder telefonisch ab! Folgebesuche können auch mit dem Besuchsdienst vor Ort vereinbart werden. Telefonische Terminvereinbarungen mit dem Besuchsdienst sind nicht möglich.

Inhaftierte haben einen Anspruch auf mindestens zwei Stunden Besuch im Monat.

Zu einem Besuchstermin dürfen in der Regel bis zu drei angemeldete Besucher/innen einschließlich Kinder kommen. Besucher/innen, die nicht angemeldet sind oder sich nicht ausweisen können, werden zum Besuch nicht eingelassen. Bitte melden Sie sich zum abgesprochenen Besuchstermin pünktlich (30 Minuten vor Besuchsbeginn) mit einem gültigen Ausweisdokument (gilt auch für Kleinkinder) am Haupteingang. Zu den gültigen Ausweisdokumenten zählen:

§ Personalausweis

§ Reisepass

§ Kinderausweis/-Reisepass

§ Identifikationsausweise der EU-Mitgliedsstaaten

§ Offizielle Ausweisersatzpapiere

§ Aufenthaltserlaubnis

§ Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

§ Dienstausweis

Kinder müssen über einen Kinderausweis oder einen Reisepass verfügen. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein. Bei Kleinkindern/Babys kann auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die Inhaftierte weder mit einer/einem Erziehungsberechtigten noch einer anderen erwachsenen Person besuchen wollen, benötigen eine Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten.

Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer/einem Erwachsenen eingelassen, welche/r eine schriftliche Genehmigung der/des nichtinhaftierten Erziehungsberechtigten vorlegen kann. Zudem ist der Genehmigungen eines der oben angegebenen gültigen Ausweisdokumente der/des Erziehungsberechtigten in Kopie beizufügen.

Aus Sicherheitsgründen werden Sie vor Ihrem Besuch durchsucht.

Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände – außer Taschentücher und Verzehrgeld – mit in den Besuchsraum genommen werden. Sämtliche mitgeführten Sachen haben Sie in Schließfächer, welche Ihnen im Foyer sowie Kontrollbereich zur Verfügung stehen, einzuschließen. Ausnahmen stellen auch Babynahrung oder Babypflegemittel sowie notwendige Medikamente dar. Sollten Sie diese benötigen, kann eine Mitnahme nach Kontrolle im notwendigen Umfang erlaubt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Kinderwagen sind im Besuchsbereich nicht zugelassen.

Gleichwohl haben Sie die Möglichkeit, einen Automateneinkauf im Besuchsbereich zu tätigen. Die Automaten sind mit Erfrischungen, Gebäck und Schokolade bestückt. Maximal können Sie pro Besuch für 15,- Euro einkaufen.

Besuchsraum der JVA Celle  

Verhaltensregeln beim Besuch

  • Im Interesse aller anwesenden Besucherinnen und Besucher und aller besuchten Inhaftierten bitten wir Sie, sich so zu verhalten, dass andere sich nicht gestört oder belästigt fühlen.
  • Sie dürfen keine unzulässigen Gegenstände oder Nachrichten an Gefangene übergeben.
  • Sie dürfen nicht berauscht zum Besuch erscheinen.
  • Im gesamten Pfortenbereich einschließlich Besuchsraum ist das Rauchen verboten.
  • Beachten Sie bitte die Hinweise und Anordnungen des Besuchsdienstes.

Alkoholisierte Personen dürfen den Besuchsbereich der Anstalt nicht betreten. Der Verdacht einer Alkoholisierung kann durch eine freiwillige Kontrolle mittels Alkomat (Atemalkoholkontrollgerät) ausgeräumt werden. Wird der angebotene Gegenbeweis mittels Alkomat abgelehnt, gilt der so genannte Beweis des ersten Anscheins und die allgemeine Lebens- und Diensterfahrung der zuständigen Pforten- und Besuchsbediensteten.

Der so genannte Beweis des ersten Anscheins gilt auch sofern der Eindruck entsteht, dass Besucher/innen unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen.

Besuche werden untersagt oder abgebrochen, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet ist oder gegen das sittliche Verhalten verstoßen wird und bei Besuchern/innen, die nicht Angehörige des Inhaftierten sind, bei denen zu befürchten ist, dass sie einen schädlichen Einfluss auf den Inhaftierten haben oder seine Eingliederung gefährden (§ 26 NJVollzG).

Darüber hinaus kann im Einzelfall auch für eine bestimmte Dauer die akustische und/oder optische Überwachung des Besuchs bzw. Trennscheibenbesuchs angeordnet werden.

Besuchszeiten der Strafhaft
Di 11:30 - 13:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr
Fr 09:15 - 11:15 Uhr und 11:30 - 13:30 Uhr
Sa (14tägig) 09:15 - 11:15 Uhr, 11:30 - 13:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
So (14tägig) 09:15 - 11:15 Uhr und 11:30 - 13:30 Uhr

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Brosig

Justizvollzugsanstalt Celle
JVA-Celle
Trift 14
29221 Celle
Tel: 05141 911-312

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln