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Langzeitbesuch

Der Langzeitbesuch findet in einem extra Besuchsappartement statt. In einer ungestörten und vertrauten Atmosphäre kann ein Gefangener dort Zeit mit seinen Angehörigen verbringen. Das Appartement verfügt über eine Küche mit Essbereich, ein Wohnzimmer mit Sitzgelegenheit, eine Kinderspielecke und ein Badezimmer. Der Langzeitbesuch wird nicht überwacht, das bedeutet es gibt keine Kameras im Besuchsappartement.

Für einen solchen Besuch muss der Gefangene die Genehmigung zum Langzeitbesuch beantragen. Die JVA Celle überprüft dann, ob Langzeitbesuch gewährt werden kann.

Die Angehörigen, die am Langzeitbesuch teilnehmen möchten, werden vorab in einem persönlichen Gespräch über alle wichtigen Rahmenbedingungen informiert.

Neben den üblichen Besuchsbedingungen gelten folgende besondere Bedingungen:

• In der Regel kann der Langzeitbesuch einmal im Monat genutzt werden.

• Aufgrund der räumlichen Bedingungen sowie organisatorischen Abläufe können regelmäßig maximal 5 Personen (einschl. Kindern) für einen Besuchstermin zugelassen werden.

• Besucherinnen oder Besucher unter 18 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/einer Erziehungsberechtigten oder mit einem Erwachsenen, der eine schriftliche Genehmigung der/des nichtinhaftierten Erziehungsberechtigten und deren/dessen Ausweis in Kopie vorlegen kann, zugelassen.

• Sollten Sie Babynahrung oder Babypflegemittel sowie Medikamente benötigen, kann eine Mitnahme im notwendigen Umfang nach Kontrolle erlaubt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

• Pro Langzeitbesuch wird eine Kostenpauschale für Instandhaltung, Hygieneartikel, Grundsortiment Kaffee, Salz, etc. erhoben. Der Betrag ist durch den Gefangenen zu begleichen.

• Nahrungs- und Genussmittel sind ausschließlich durch den Inhaftierten bereitzustellen. Übrig gebliebene Nahrungs- und Genussmittel sind durch die Besucher mitzunehmen oder zu entsorgen. Die Rücknahme in den Haftbereich ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

• Gegen Bezahlung können Sie auch Mittagskost aus der Anstaltsküche erhalten. Hierfür ist durch den Gefangenen vorab ein Antrag zu stellen.

• Etwa eine viertel Stunde vor dem geplanten Besuchsende werden Sie auf das Besuchsende und die ordnungsgemäße Übergabe des Besuchsraums hingewiesen. Der Besuchsraum kann während des Besuchs zu jeder Zeit von Bediensteten betreten werden. In der Regel wird das Betreten des Besuchsraums vorher angekündigt. Mit Ende der Besuchszeit erfolgt die Übergabe der Besuchsräume. Bitte behandeln Sie das Inventar entsprechend pfleglich. Für Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlust von Inventar können Gefangene wie Besucher haftbar gemacht werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird anhand einer Inventarliste überprüft.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass ein unerlaubtes Einbringen von Gegenständen zur Versagung des Besuches und zu Besuchssperren, Besuchsverboten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann.

Langzeitbesuchsraum  
Besuchszeiten für den Langzeitbesuch

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag*

Sonntag*

Kein Besuch

10:00 – 14.00

14:15 – 18:15

10:00 – 14.00

14:15 – 18:15

9:00 – 14:00

09:00 – 14.00

9:00 – 12:00

12:30 – 16:00

9:00 – 13:30

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