Entlassungskoordination in der Justizvollzugsanstalt Celle
Entlassungskoordination in der Justizvollzugsanstalt Celle
Das Thema "Entlassungsvorbereitung" ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges eine zentrale Aufgabe. Der Übergang von einer sicheren Unterbringung hin zu einer stabilen sozialen Intergration des Gefangenen wird mit den Kooperationspartnern gewährleistet.
Gem. § 68 Abs. 2 u. 3 des Nds. Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) soll die Vollzugsbehörde darauf hinwirken, dass eine durchgängige Betreuung der Gefangenen sichergestellt ist, die ihnen auch nach der Entlassung hilft, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Zusammenarbeit mit Stellen und Personen außerhalb des Vollzuges, die besonderen Möglichkeiten des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes für die Entlassungsvorbereitung sowie die Hilfen zur Entlassung sind auf die durchgängige Betreuung auszurichten.
In den Justizvollzugsanstalten des Landes werden Entlassungskoordinatorinnen und Entlassungskoordinatoren benannt. Der Ambulante Justizsozialdienst, die Träger der freien Straffälligenhilfe, aber auch Behörden wie Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Einwohnermeldestellen, Jugend- und Sozialämter und andere Einrichtungen, die wichtige Entlassungshilfen für einen Neustart der Gefangenen vorhalten, haben so einen zentralen Ansprechpartner.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Entlassungskoordination
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Erfurt
Justizvollzugsanstalt Celle
Entlassungskoordination
Trift 14
29221 Celle