Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Besuchsstelle
Justizvollzugsanstalt Celle
JVA-Celle
Trift 14
29221 Celle
Tel: 05141 911-312
Inhaftierte haben einen Anspruch auf mindestens zwei Stunden Besuch im Monat.
Wenn Sie einen Gefangenen während der Untersuchungshaft besuchen möchten, benötigen Sie eine schriftliche richterliche Besuchserlaubnis. Diese erhalten Sie beim zuständigen Gericht. Die Termine für den erstmaligen Besuch werden vom Inhaftierten schriftlich beantragt. Bitte stimmen Sie den passenden Termin zuvor immer mit dem Inhaftierten schriftlich oder telefonisch ab! Folgebesuche können auch mit dem Besuchsdienst vor Ort vereinbart werden. Telefonische Terminvereinbarungen mit dem Besuchsdienst sind nicht möglich.
Zu einem Besuchstermin dürfen in der Regel bis zu drei angemeldete Besucher/innen einschließlich Kinder kommen. Besucher/innen, die nicht angemeldet sind oder sich nicht ausweisen können, werden zum Besuch nicht eingelassen. Bitte melden Sie sich zum abgesprochenen Besuchstermin pünktlich (30 Minuten vor Besuchsbeginn) mit ihrer richterlichen Besuchserlaubnis und einem gültigen Ausweisdokument (gilt auch für Kleinkinder) am Haupteingang. Zu den gültigen Ausweisdokumenten zählen:
§ Personalausweis
§ Reisepass
§ Kinderausweis/-Reisepass
§ Identifikationsausweise der EU-Mitgliedsstaaten
§ Offizielle Ausweisersatzpapiere
§ Aufenthaltserlaubnis
§ Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
§ Dienstausweis
Kinder müssen über einen Kinderausweis oder einen Reisepass verfügen. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein. Bei Kleinkindern/Babys kann auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die Inhaftierte weder mit einer/einem Erziehungsberechtigten noch einer anderen erwachsenen Person besuchen wollen, benötigen eine Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten.
Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer/einem Erwachsenen eingelassen, welche/r eine schriftliche Genehmigung der/des nichtinhaftierten Erziehungsberechtigten vorlegen kann. Zudem ist der Genehmigungen eines der oben angegebenen gültigen Ausweisdokumente der/des Erziehungsberechtigten in Kopie beizufügen.
Aus Sicherheitsgründen werden Sie vor Ihrem Besuch durchsucht.
Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände – außer Taschentücher und Verzehrgeld – mit in den Besuchsraum genommen werden. Sämtliche mitgeführten Sachen haben Sie in Schließfächer, welche Ihnen im Foyer sowie Kontrollbereich zur Verfügung stehen, einzuschließen. Ausnahmen stellen auch Babynahrung oder Babypflegemittel sowie notwendige Medikamente dar. Sollten Sie diese benötigen, kann eine Mitnahme nach Kontrolle im notwendigen Umfang erlaubt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Kinderwagen sind im Besuchsbereich nicht zugelassen.
Gleichwohl haben Sie die Möglichkeit, einen Automateneinkauf im Besuchsbereich zu tätigen. Die Automaten sind mit Erfrischungen, Gebäck und Schokolade bestückt. Maximal können Sie pro Besuch für 15,- Euro
Verhaltensregeln beim Besuch
Alkoholisierte Personen dürfen den Besuchsbereich der Anstalt nicht betreten. Der Verdacht einer Alkoholisierung kann durch eine freiwillige Kontrolle mittels Alkomat (Atemalkoholkontrollgerät) ausgeräumt werden. Wird der angebotene Gegenbeweis mittels Alkomat abgelehnt, gilt der so genannte Beweis des ersten Anscheins und die allgemeine Lebens- und Diensterfahrung der zuständigen Pforten- und Besuchsbediensteten.
Der so genannte Beweis des ersten Anscheins gilt auch sofern der Eindruck entsteht, dass Besucher/innen unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen.
Besuche werden untersagt oder abgebrochen, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet ist oder gegen das sittliche Verhalten verstoßen wird und bei Besucher/innen, die nicht Angehörige des Inhaftierten sind, bei denen zu befürchten ist, dass sie einen schädlichen Einfluss auf den Inhaftierten haben oder seine Eingliederung gefährden (§ 26 NJVollzG).
Darüber hinaus kann im Einzelfall auch für eine bestimmte Dauer die akustische und/oder optische Überwachung des Besuchs bzw. Trennscheibenbesuchs angeordnet werden.
Besuchszeiten der Untersuchungshaft | |
Mi | 11:15 - 12:15 Uhr, 12:30 - 13:30 Uhr, 13:45 - 14:45 Uhr, 16:15 - 17:15 Uhr und 17:30 - 18:30 Uhr |
Do | 09:15 - 10.15 Uhr, 10:30 - 11:30 Uhr, 11:45 - 12:45 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr |
Sa (14tägig) | 09:15 - 11:15 Uhr, 11:30 - 13:30 Uhr oder 14:00 - 16:00 Uhr |
So (14tägig) | 09:15 - 11:15 Uhr oder 11:30 - 13:30 Uhr |
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Justizvollzugsanstalt Celle
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Trift 14
29221 Celle
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