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Sozialtherapie

Sozialtherapie

Übergeordnetes Ziel jeder sozialtherapeutischen Maßnahme ist es, die Gefangenen und Sicherungsverwahrten (im folgenden Klienten genannt) zu befähigen, zukünftig ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen (vgl. § 5 NJVollzG). Dafür wesentlich ist die Reduzierung einer festgestellten Rückfallgefahr für weitere schwere (Gewalt- und Sexual-) Straftaten. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das Rückfallrisiko im Wesentlichen durch unterschiedliche Risikofaktoren, aber auch fehlende Schutzfaktoren, beeinflusst wird. Dementsprechend soll eine sozialtherapeutische Behandlung die Ausprägung von Risikofaktoren für erneute Straffälligkeit verringern und Schutzfaktoren gegen eine Rückfälligkeit auf- und/oder ausbauen.

Zur Erreichung dieses Zieles werden unterschiedliche Gruppen- und Einzelbehandlungsmaßnahmen angeboten, die sich am individuellen Bedarf des Klienten orientieren. Darüber hinaus kommt dem Milieutherapeutischen Setting eine besondere Bedeutung zu, welches zum einen organisatorisch durch die Einteilung in zwei Wohngruppen, bestimmte Bewegungsfreiräume oder -einschränkungen, Regeln und Strukturen sowie Freizeitangebote bestimmt wird. Zum anderen tragen zu diesem Milieu ganz wesentlich alle in der sozialtherapeutischen Abteilung eingesetzten Kolleginnen und Kollegen und natürlich die Klienten selbst bei.

Das Behandlungsteam der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Celle ist multiprofessionell besetzt und setzt sich aus Kolleginnen und Kollegen des Psychologischen Dienstes, des Sozialen Dienstes sowie Justizvollzugsfachwirt*innen zusammen.


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