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Briefe

Sie können einem Untersuchungshaftgefangenen Briefe in die JVA Celle schicken und er kann Ihnen selbstverständlich auch antworten.

Während der Untersuchungshaft werden Briefe jedoch teilweise durch das zuständige Gericht geprüft. Das bedeutet jeder Brief wird erst zum zuständigen Gericht geschickt, dort geprüft und dann an den Gefangenen bzw. an Sie weitergeleitet. Aus diesem Grund dauert der Briefwechsel dann während der Untersuchungshaft etwas länger.

Einem Brief dürfen keine weiteren Dinge wie Bargeld, Briefmarken, Briefumschläge, Briefpapier, Kalender o.ä. beigefügt werden!

Pakete

Sie können keine privaten Pakete für Gefangene in die JVA Celle schicken.

Einzige Ausnahme ist das „Wäschepaket“, wenn der Gefangene die richterliche Freigabe für den Erhalt von Paketen hat. Solch ein Wäschepaket kann der Gefangene einmal pro Quartal beantragen.

Möchten Sie ein Wäschepaket für einen Gefangenen packen, erhalten Sie vorab Unterlagen mit den Hinweisen und Bestimmungen, an die Sie sich beim Packen des Paketes unbedingt halten müssen. Das Paket darf außer der durch die JVA Celle genehmigten Wäschestücke nichts Anderes erhalten. Sie erhalten hierzu eine Auflistung der Wäschestücke. Achten Sie bitte hierbei auch auf die Anzahl der einzelnen Wäschestücke.

Alle Pakete werden auf nicht genehmigte Gegenstände kontrolliert. Sollten Pakete nicht genehmigte Gegenstände enthalten, so werden diese auf Kosten des Gefangenen an Sie zurückgesandt.

Untersuchungshaftgefangene haben auch die Möglichkeit, sich über Versandhäuser Bekleidung zu kaufen.

Selbstverständlich wird von der JVA Celle auch Anstaltskleidung zur Verfügung gestellt.

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