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Psychologischer Dienst

Der Aufgabenbereich des Psychologischen Dienstes umfasst zum einen die diagnostische Einschätzung und Beurteilung der Persönlichkeit der Gefangenen, zum anderen deren Beratung, Betreuung und Behandlung. Des Weiteren ist der Psychologische Dienst zuständig für die Bearbeitung unterschiedlicher prognostischer Fragestellungen in Form von Stellungnahmen und/oder Gutachten.

Zu den Angeboten des Psychologischen Dienstes zählen schwerpunktmäßig

  • Psychologische Einzelgespräche zur Aufarbeitung der strafursächlichen Persönlichkeitsdefizite,
  • Psychologische Einzelgespräche zur Stabilisierung und Motivierung,
  • Kriseninterventionsgespräche,
  • Deliktspezifische Gruppenbehandlungsmaßnahmen und
  • Deliktunspezifische Gruppenbehandlungsmaßnahmen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

  • nehmen an Vollzugsplankonferenzen und Fortschreibungen der Vollzugspläne teil,
  • erstellen Stellungnahmen zur Aussetzung des Strafrestes, Abschiebung ins Heimatland o.ä.
  • erstellen gutachterliche Stellungnahmen und Indikationsprüfung für eine sozialtherapeutische Behandlung und andere Behandlungsmaßnahmen und
  • sind in die Aus- und Weiterbildung des "Allgemeinen Vollzugsdienstes" involviert.

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