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Wichtige Informationen für Angehörige

Häufige Fragen

  • Was darf ich in die JVA mitbringen?

    Es gibt in der JVA strenge Vorschriften. Sie dürfen einem Gefangenen nichts übergeben. Unter den Punkten „Strafhaft“ und „Untersuchungshaft“ haben wir die wichtigsten Vorschriften für die jeweilige Haftform zusammengefasst. Sollten Sie sich in einem Punkt unsicher sein, sprechen Sie uns gerne an!

  • Was darf ich einem Gefangenen in die JVA schicken?

    Sie können einem Gefangenen Briefe schicken. Weiteres zu dem Thema Briefe und Wäschepakete finden Sie unter den Punkten „Strafhaft“ und „Untersuchungshaft“ für die jeweilige Haftform.

  • Gibt es Angebote für Familien?

    Wir bieten regelmäßig speziell etwas für Familien an. Dazu gehören neben dem Familientreffen und dem Vater-Kind-Projekt „Unser Tag“ auch Angebote, in denen sich Gefangene mit ihrer familiären Situation auseinandersetzen können. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.

  • Soll ich meinem Kind sagen, dass Papa im Gefängnis ist?

    Aus Angst vor Benachteiligung der Kinder oder Scham wird oft erzählt, dass Papa „auf Montage“ oder auf einer „Reise“ ist. Kinder verstehen und merken mehr als Erwachsene denken. Vermeiden Sie, dass Ihr Kind sich die Schuld an der Abwesenheit des Vaters gibt.

    Wenn Sie mit ihrem Kind über die Inhaftierung sprechen wollen, gibt es einige Kinderbücher, die dieses Thema kindgerecht darstellen. Eine Auswahl dieser Bücher finden Sie hier.

    Im Wartebereich und im Besuchsraum der JVA liegen passende Kinderbücher aus.

  • Wie kann ich mit einem Verantwortlichen in der JVA in Kontakt treten?

    Wenn Sie Fragen an uns haben finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mailkontakt auf dieser Homepage rechts vom jeweiligen Artikel. Sind Sie sich unsicher, an wen Sie Ihre Frage richten sollen, nutzen Sie unsere allgemeine E-Mailadresse hier rechts.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Poststelle JVA Celle

Justizvollzugsanstalt Celle
JVA-Celle
Trift 14
29221 Celle

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