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Langzeitbesuch
Der Langzeitbesuch findet in einem extra Besuchsappartement statt. In einer ungestörten und vertrauten Atmosphäre kann ein Gefangener dort Zeit mit seinen Angehörigen verbringen.
Hierfür muss der Gefangene die Genehmigung zum Langzeitbesuch beantragen. Die JVA Celle überprüft dann, ob Langzeitbesuch gewährt werden kann. Auch für den Langzeitbesuch ist eine schriftliche richterliche Besuchserlaubnis/ Freigabe notwendig.
Die Angehörigen, die am Langzeitbesuch teilnehmen möchten, werden vorab in einem persönlichen Gespräch über alle wichtigen Rahmenbedingungen informiert.
Ein Langzeitbesuch kann mehrere Stunden dauern. Der Gefangene kann den Raum mit fünf Besuchern/innen nutzen. In der Regel kann der Langzeitbesuch einmal im Monat genutzt werden.
Das Appartement verfügt über eine Küche mit Essbereich, ein Wohnzimmer mit Sitzgelegenheit, eine Kinderspielecke und ein Badezimmer. Der Langzeitbesuch wird nicht überwacht, das bedeutet es gibt keine Kameras im Besuchsappartement. Über eine Gegensprechanlage können Sie einen Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin der JVA Celle rufen.