Niedersachsen klar Logo

Anstaltbeiräte

Nach § 186 ff NJVollzG sind bei den Anstalten Beiräte zu bilden. Diese wirken bei der Gestaltung des Vollzuges durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge mit. Der Beirat unterstützt einzelne Gefangene, soweit dies mit den Zielen des Vollzuges in Einklang steht und hilft ihnen bei der Eingliederung nach der Entlassung.

Besondere Verwaltungsvorschriften regeln die Bestellung von Beiräten, die auf Vorschlag der Landkreise vom Nds. Justizministerium vorgenommen wird.

Der Beirat kann Wünsche, Anregungen und Beanstandungen der Gefangenen entgegennehmen. Er kann sich über die Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Betreuung, Förderung oder Therapie der Gefangenen unterrichten sowie die Anstalt und ihre Abteilungen besichtigen.

Der Beirat kann Gefangene auf den Stationen aufsuchen. Gespräche und Schriftwechsel werden nicht überwacht. Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihrer Tätigkeit über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren.

In der JVA Celle finden regelmäßige Gespräche zwischen der Anstaltsleitung dem Beirat sowie der Gefangeneninteressenvertretung (GIV) statt, um eine konstruktive Zusammenarbeit zu schaffen und um im durchgängigen Dialog zu stehen.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen an den Beirat haben, schreiben Sie an die JVA Celle. Wir leiten Ihre Anfragen weiter.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Thomas Papies

Justizvollzugsanstalt Celle
Anstaltsleiter
Trift 14
29221 Celle

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln