Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Weinberg
Welche Rechte haben Tatopfer gegenüber dem Justizvollzug?
Nach einer Straftat haben Betroffene und Angehörige oft Fragen. Wie läuft das weitere Verfahren? Wie erhalte ich eine Entschädigung oder andere Unterstützung?
Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie die örtlichen Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Über die Regelungen, die im niedersächsischen Justizvollzug gelten, informieren wir Sie nachfolgend:
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Falls Sie Fragen die JVA betreffend haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin, Frau Holexa.
Falls Sie weitergehende Informationen zu Opferhilfeeinrichtungen benötigen, nutzen Sie z.B. folgende Links:
www.opferschutz-niedersachsen.de
www.opferhilfe.niedersachsen.de
Haftungsausschluss:
Der Text ist keine rechtliche Beratung. Dieser Text soll Sie nur informieren.
Er stellt die Rechtslage des § 192 Abs. 3 und 4 NJVollzG stark vereinfacht dar und ist daher rechtlich nicht bindend. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jede Anfrage im Einzelfall zu prüfen ist; dies beinhaltet auch eine Berücksichtigung der Interessen der Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten. Es kann daher nicht zugesagt werden, dass Sie die gewünschten Informationen erhalten.