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Besuch von Rechtsanwälten

Als Verteidiger/innen bitten wir Sie sich als solche durch Vollmacht des Gefangenen oder durch Bestellungsanordnung des Gerichts auszuweisen. Soweit Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Verteidigung nach § 139 StPO übertragen worden ist, weisen diese sich bitte zusätzlich durch eine Untervollmacht der Wahlverteidigerin oder des Wahlverteidigers aus.


Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen, Notare, Referendarinnen und Referendare haben sich als solche auszuweisen. Ferner haben sie nachzuweisen, dass sie Gefangene in einer diese betreffende Rechtssache besuchen.


Auch die Besuche der vorbenannten Personen sind davon abhängig, ob sie sich und die von ihnen mitgeführten Gegenstände durchsuchen lassen. Eine Kenntnisnahme des gedanklichen Inhalts der von dem/der Verteidiger/in mitgeführten Schriftstücken und sonstigen Unterlagen wird hierbei nicht vorgenommen.


Wir bitten Sie, aus organisatorischen Gründen Ihren Besuch möglichst vorab telefonisch anzukündigen: 05141/911- 312 oder 327. Nur so können wir Wartezeiten für Sie verkürzen. Zu folgenden Zeiten sind Besuche möglich:


Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

kein Besuch

08:00 - 19:00

08:00 - 19:00

08:00 - 15:45

08:00 - 15:45

09:00 - 16:00

09:00 - 13:00

14 tägig

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Brosig

Justizvollzugsanstalt Celle
JVA-Celle
Trift 14
29221 Celle
Tel: 05141 911-312

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