Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Brosig
Justizvollzugsanstalt Celle
JVA-Celle
Trift 14
29221 Celle
Tel: 05141 911-312
Wenn Sie einen Gefangenen während der Untersuchungshaft besuchen möchten, benötigen Sie eine schriftliche richterliche Besuchserlaubnis. Diese erhalten Sie beim zuständigen Gericht. Die Termine für den erstmaligen Besuch werden vom Inhaftierten schriftlich beantragt. Folgebesuche können auch mit dem Besuchsdienst vor Ort vereinbart werden. Telefonische Terminvereinbarungen sind nicht möglich.
Zu einem Besuchstermin dürfen drei angemeldete Besucher/innen kommen. Besucher/innen, die nicht angemeldet sind oder sich nicht ausweisen können, werden zum Besuch nicht eingelassen. Bitte melden Sie sich zum abgesprochenen Besuchstermin pünktlich mit ihrer richterlichen Besuchserlaubnis und einem Ausweisdokument am Haupteingang. Ausweisen können Sie sich mit folgenden Dokumenten:
Aus Sicherheitsgründen werden Sie vor Ihrem Besuch durchsucht. Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände mit in den Besuchsraum genommen werden. Als Ausnahme zählen Taschentücher und Bargeld für den Kauf von Getränken und Snacks am Automaten. Pro Besuch dürfen Sie für einen solchen Automateneinkauf 15€ mitnehmen. S
Verhaltensregeln beim Besuch
Besuche werden abgebrochen, wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist. Beachten Sie bitte stets die Anordnungen des Besuchsbeamten.
Besuchszeiten der Untersuchungshaft | |
Mi | 11:30 - 18:30 Uhr |
Do | 09:15 - 14:00 Uhr |
Sa (14tägig) | 09:15 - 11:15 Uhr, 11:30 - 13:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
So (14tägig | 09:15 - 11:15 Uhr und 11:30 - 13:30 Uhr |
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Herr Brosig
Justizvollzugsanstalt Celle
JVA-Celle
Trift 14
29221 Celle
Tel: 05141 911-312